Fachbereich Gesundheit und Soziales

GuS_2015Die Bildungsgänge dieses Bereichs bieten eine schulische berufliche Ausbildung bzw. Weiterbildung in Vollzeit- und Teilzeitform (Kinderpfleger/in,  Erzieher/in) oder bereiten auf eine Ausbildung (z. B. Krankenschwester/-pfleger, Altenpfleger/in) oder ein Studium im Sozial- oder Gesundheitswesen (z. B. Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften, Gesundheitswissenschaften) vor.

Die Ausbildung zur/zum Kinderpfleger/in ist gedacht für Schüler/innen, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (vor allem Kindertagesstätten) Erzieher/innen in ihrer Arbeit unterstützen oder in der Kindertagespflege selbstständig und eigenverantwortlich fünf Kinder von 0 – 3 Jahren betreuen.

Erzieher/innen sind staatlich anerkannte sozialpädagogische Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. Sie benötigen eine sehr gute Beobachtungsgabe, müssen sich in andere Menschen hineinversetzen, um deren Bedürfnisse und Probleme zu erfassen und professionell handeln zu können. Ebenso werden kommunikative sowie organisatorische Fähigkeiten erwartet. Menschen, die den Erzieherberuf ausüben möchten, müssen flexibel, teamfähig und belastbar sein.

Der Besuch der Fachoberschule, der höheren Berufsfachschule und der Beruflichen Gymnasien (Erziehung und Soziales bzw. Gesundheitswissenschaften) bietet die Möglichkeit, sich früh mit den Anforderungen in Studium und Beruf auseinanderzusetzen. Hauptfächer in diesen Bildungsgängen sind Erziehungswissenschaften und/oder Gesundheitswissenschaften.

Durch die Verbindung von theoretischen und praktischen Unterrichts-/Ausbildungsanteilen in allen Bildungsgängen soll berufsnahes Lernen ermöglicht werden. Um professionell im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens tätig zu werden, sind zentrale Anforderungen erforderlich: u. a. gute Umgangsformen, Teamarbeit und die einfühlsame Kommunikation mit anderen Menschen.

Eine Übersicht über die Bildungsangebote:

Berufsfeld Gesundheit und Soziales
Eingangsvoraussetzungen Bildungsangebote
Hauptschulabschluss Berufsfachschule Sozialwesen
D: 1 Jahr
Typ 1
EV: Hauptschulabschluss nach Klasse 9
(Vollzeitschulpflicht erfüllt)
A: Berufliche Kenntnisse und
Hauptschulabschluss nach Klasse 10Typ 2
EV: Hauptschulabschluss nach Klasse 10
A: Berufliche Kenntnisse und
Fachoberschulreife mit/ohne Qualifikation
Berufsfachschule
Staatl. gepr. Kinderpfleger/-in und FOR
D: 2 Jahre
EV: Nachweis über Praktikumsplatz
Hauptschulabschluss nach Klasse 9
A: „Staatl. gepr. Kinderpfleger/-in“ und FOR
mit/ohne Qualifikation
Mittlerer Schulabschluss
(Fachoberschulreife)
Höhere Berufsfachschule
für Gesundheit und Soziales
D: 2 Jahre
A: Berufliche Kenntnisse und Fachhoch- schulreife (schulischer Teil)
Fachoberschule,
Klasse 11 S und 12 S
D: 2 Jahre
EV: in Klasse 11: FOR und Abschluss eines
Praktikantenvertrages
in Klasse 12: erfolgr. Besuch der Kl. 11
A: Berufliche Kenntnisse und Fachhoch- schulreife
Fachoberschule, Klasse 12 B
D: 1 Jahr
EV: Berufsausbildung in der Fachrichtung
Gesundheit und Soziales und FOR
A: Fachhochschulreife
Mittlerer Schulabschluss mit Qualifikation Berufliches Gymnasium für
Gesundheit
D: 3 Jahre
A: • nach Klasse 11: Fachhochschulreife
(schulischer Teil)
• nach Klasse 12: Fachhochschulreife
(schulischer Teil)
• Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Fachoberschule +
Berufsausbildung
Fachschule für Erzieher/-innen
D: 2 Jahre und Anerkennungsjahr
EV: FOR und einschlägige abgeschl. Berufsausbildung oder Abschluss eines einschlägigen vollzeitschulischen Bildungsganges (Fachhochschulreife) oder Hochschulreife/nicht einschl. Berufsausbildung und einschl. Praktikum von 900 Stunden
A: „Staatl. anerk. Erzieher/-in“
und Fachhochschulreife
 
Abkürzungen A: Abschluss
D: Dauer
EV: Eingangsvoraussetzungen
FOR: Fachoberschulreife
Kl.: Klasse
VZ: Vollzeit
TZ: Teilzeit