Die Bildungsgänge dieses Bereichs bieten eine schulische berufliche Ausbildung bzw. Weiterbildung in Vollzeit- und Teilzeitform (Kinderpfleger/in, Erzieher/in) oder bereiten auf eine Ausbildung (z. B. Krankenschwester/-pfleger, Altenpfleger/in) oder ein Studium im Sozial- oder Gesundheitswesen (z. B. Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften, Gesundheitswissenschaften) vor.
Die Ausbildung zur/zum Kinderpfleger/in ist gedacht für Schüler/innen, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (vor allem Kindertagesstätten) Erzieher/innen in ihrer Arbeit unterstützen oder in der Kindertagespflege selbstständig und eigenverantwortlich fünf Kinder von 0 – 3 Jahren betreuen.
Erzieher/innen sind staatlich anerkannte sozialpädagogische Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. Sie benötigen eine sehr gute Beobachtungsgabe, müssen sich in andere Menschen hineinversetzen, um deren Bedürfnisse und Probleme zu erfassen und professionell handeln zu können. Ebenso werden kommunikative sowie organisatorische Fähigkeiten erwartet. Menschen, die den Erzieherberuf ausüben möchten, müssen flexibel, teamfähig und belastbar sein.
Der Besuch der Fachoberschule, der höheren Berufsfachschule und der Beruflichen Gymnasien (Erziehung und Soziales bzw. Gesundheitswissenschaften) bietet die Möglichkeit, sich früh mit den Anforderungen in Studium und Beruf auseinanderzusetzen. Hauptfächer in diesen Bildungsgängen sind Erziehungswissenschaften und/oder Gesundheitswissenschaften.
Durch die Verbindung von theoretischen und praktischen Unterrichts-/Ausbildungsanteilen in allen Bildungsgängen soll berufsnahes Lernen ermöglicht werden. Um professionell im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens tätig zu werden, sind zentrale Anforderungen erforderlich: u. a. gute Umgangsformen, Teamarbeit und die einfühlsame Kommunikation mit anderen Menschen.
Eine Übersicht über die Bildungsangebote:
Berufsfeld Gesundheit und Soziales | ||
Eingangsvoraussetzungen | Bildungsangebote | |
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Hauptschulabschluss | Berufsfachschule Sozialwesen D: 1 Jahr Typ 1 EV: Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (Vollzeitschulpflicht erfüllt) A: Berufliche Kenntnisse und Hauptschulabschluss nach Klasse 10Typ 2 EV: Hauptschulabschluss nach Klasse 10 A: Berufliche Kenntnisse und Fachoberschulreife mit/ohne Qualifikation |
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Berufsfachschule Staatl. gepr. Kinderpfleger/-in und FOR D: 2 Jahre EV: Nachweis über Praktikumsplatz Hauptschulabschluss nach Klasse 9 A: „Staatl. gepr. Kinderpfleger/-in“ und FOR mit/ohne Qualifikation |
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Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) |
Höhere Berufsfachschule für Gesundheit und Soziales D: 2 Jahre A: Berufliche Kenntnisse und Fachhoch- schulreife (schulischer Teil) |
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Fachoberschule, Klasse 11 S und 12 S D: 2 Jahre EV: in Klasse 11: FOR und Abschluss eines Praktikantenvertrages in Klasse 12: erfolgr. Besuch der Kl. 11 A: Berufliche Kenntnisse und Fachhoch- schulreife |
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Fachoberschule, Klasse 12 B D: 1 Jahr EV: Berufsausbildung in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales und FOR A: Fachhochschulreife |
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Mittlerer Schulabschluss mit Qualifikation | Berufliches Gymnasium für Gesundheit D: 3 Jahre A: • nach Klasse 11: Fachhochschulreife (schulischer Teil) • nach Klasse 12: Fachhochschulreife (schulischer Teil) • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) |
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Fachoberschule + Berufsausbildung |
Fachschule für Erzieher/-innen D: 2 Jahre und Anerkennungsjahr EV: FOR und einschlägige abgeschl. Berufsausbildung oder Abschluss eines einschlägigen vollzeitschulischen Bildungsganges (Fachhochschulreife) oder Hochschulreife/nicht einschl. Berufsausbildung und einschl. Praktikum von 900 Stunden A: „Staatl. anerk. Erzieher/-in“ und Fachhochschulreife |
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Abkürzungen | A: Abschluss D: Dauer EV: Eingangsvoraussetzungen FOR: Fachoberschulreife Kl.: Klasse VZ: Vollzeit TZ: Teilzeit |