Fachschule für Sozialpädagogik

Bei Fragen zum Bildungsgang: beratung@bkdin.de

 

Wer kann die Fachschule für Sozialpädagogik besuchen?

Die Fachschule für Sozialpädagogik richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler, die als Erzieherin / Erzieher in verschiedenen sozialpädagogischen Bereichen tätig werden wollen, z. B. in Kindergärten, in der Ganztagsschulbetreuung, in Kindertagesstätten, in Kinder- und Jugendheimen oder in Jugendzentren.

Voraussetzungen zur Aufnahme:
  • Fachoberschulreife (FOR) und der erfolgreiche Abschluss berufsqualifizierender Bildungsgänge von zweijähriger Dauer (S gepr. Kinderpflegerin/-pfleger, Staatl. gepr. Sozialassistentin/-assistent sowie Staatl. gepr. Heilerziehungshelferin/‑helfer) oder
  • einschlägige Fachhochschulreife (FHR)
    • der erfolgreiche Besuch von Berufsfachschulbildungsgängen im Sozial- und Gesundheitswesen („Höhere“ Berufsfachschule), die in zwei Jahren neben beruflichen Kenntnissen die Fachhochschulreife vermitteln oder
    • der erfolgreiche Besuch von Fachoberschulbildungsgängen im Sozial- und Gesundheitswesen (FOS 11 und FOS12), die in zwei Jahren neben beruflichen Kenntnissen die Fachhochschulreife vermitteln oder
  • nicht einschlägige Fachhochschulreife und einschlägige Praxiserfahrungen in einem sozial-pädagogischen Arbeitsfeld von mindestens 240 Arbeitsstunden1 oder
  • Allgemeine Hochschulreife und einschlägige Praxiserfahrungen in einem sozial-pädagogischen Arbeitsfeld von mindestens 240 Arbeitsstunden1 oder
  • nicht einschlägige Berufsausbildung und FOR und einschlägige Praxiserfahrungen in einem sozial-pädagogischen Arbeitsfeld von mindestens 240 Arbeitsstunden1 oder einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren und FOR.
  • Ein Nachweis über eine Masernschutzimpfung für die Arbeit in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist erforderlich.

[1] 240 Std. innerhalb des Kalenderjahres vor Ausbildungsbeginn

  • Ein polizeiliches Führungszeugnis mit erweitertem Eintragungsumfang für kinder- und jugendnahe Beschäftigte ist erforderlich.
  • Ein Praktikumsplatz in einem Kindergarten oder einer Kindertagesstätte
    (Einsatzbereich: 3- bis 6-jährige Kinder) muss termingerecht nachgewiesen werden.
 Wie ist die Ausbildung organisiert?

Die Ausbildung umfasst insgesamt drei Jahre:

  • eine zweijährige Schulausbildung mit staat­licher Prüfung und
  • ein einjähriges von der Schule betreutes Berufspraktiku
Welchen Abschluss kann ich erwerben?

            Staatlich anerkannte Erzieherin /  Staatlich anerkannter Erzieher

          Die Fachhochschulreife kann im Zusammenhang mit dem Berufsabschluss erworben werden.

Aufbaumöglichkeiten z. B.

  • Aufbauqualifizierungen in den Bereichen
    • Sprachförderung
    • Sozialmanagement
    • Medienpädagogik
    • Musikpädagogik
  • zur Heilpädagogin bzw. zum Heilpädagogen durch den Besuch der Fachschule für Heilpädagogik
  • zur Diplom-Sozialpädagogin/zum Diplom-Sozialpädagogen bzw. zur Diplom-Sozialarbeiterin/zum Diplom-Sozialarbeiter nach der Fachhochschulreife durch Studium an der Fachhochschule oder Universitä
  • zur Diplom-Sozialpädagogin / zum Diplom-Sozialpädagogen bzw. zur Diplom-Sozialarbeiterin / zum Diplom-Sozialarbeiter nach der Fachhochschulreife durch Studium an der Fachhochschule oder Universität.
Wie ist der Unterricht organisiert?

Im Schuljahr finden 32 Wochen fachtheoretischer Unterricht und acht Wochen fachpraktische Ausbildung in folgenden Fächern statt:

Fachrichtungsbezogener Lernbereich:
  1. Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
  2. Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
  3. Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
  4. Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
  5. Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
  6. Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:
  • Deutsch / Kommunikation
  • Englisch
  • Politik / Gesellschaftslehre
  • Naturwissenschaften
  • Ev. Religionslehre/Religionspädagogik,
    Religionslehre/Religionspädagogik
Vertiefungsbereich:
  • Projektarbeit
  • Sozialpädagogische Praxis
    in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Differenzierungsbereich:
  • Mathematik

 

Die sozialpädagogische Praxis wird im 1. Jahr in Kindergärten / Kindertagesstätten, im 2. Jahr mit Schulkindern in der Ganztags­schul­betreuung, im Freizeitbereich der Kinder- und Jugendarbeit oder in Heimen absolviert. Die Organisation erfolgt in Form von Blockpraktika.

Die staatliche Prüfung erfolgt am Ende des 2. Ausbildungsjahres.

Für die staatliche Anerkennung als Erzieherin /Erzieher ist die erfolgreiche Ableistung des schulisch begleiteten Berufspraktikums im 3. Ausbildungsjahr erforderlich. Das Berufspraktikum wird durch ein Kolloquium abgeschlossen.

Direkter Link zu den Anmeldeformularen

Für die Anmeldung (Bereich/Bildungsangebot 8) benötigen Sie:
  • Original und Kopie des letzten Zeugnisses (i. d. R. Halbjahreszeugnis)
  • Original und Kopie des Zeugnisses über den höchsten Bildungsabschluss (z. B. Zeugnis der Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss)
  • aktueller Lebenslauf (tabellarisch und unterschreiben)
  • (wenn vorhanden: Bildungsportfolio)
  • ausgefülltes Anmeldeformular